Angebote, Lieferungen und Vertragsabschlüsse der Wellwasser GmbH, FN 342498 z, Rennweg 16, 6020 Innsbruck, Österreich, (die „Verkäuferin“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“). Diese regeln das mit der Verkäuferin eingegangene Vertragsverhältnis abschließend. Dies selbst dann, wenn im Falle der Verwendung von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden (der „Kunde“), solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Selbst durch die Verkäuferin erbrachte Vertragserfüllungshandlungen bedeuten keinesfalls die Zustimmung zu allfälligen, von den AGB der Verkäuferin abweichenden oder ergänzenden Regelungen. Abweichende und ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform und gesonderten Zustimmung.
Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge des Kunden stellen Angebote dar. Vom Kunden erteilte Aufträge erlangen für die Verkäuferin erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin Rechtsverbindlichkeit. Die Rechnungslegung der Verkäuferin an den Kunden stellt eine Auftragsbestätigung dar.
Die Verkäuferin ist Inhaberin der Marke „Wellwasser®“ und vertreibt unter dieser Marke verschiedene Produkte (die „Vertragsprodukte“). Bedürfen die Vertragsprodukte einer Montage oder Installation, hat diese durch ein vom Kunden beauftragtes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Der Kunde hat die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit montierter bzw. installierter Vertragsprodukte auf seine Kosten überprüfen zu lassen.
Die Vertragsprodukte der Verkäuferin, insbesondere die Wasserfilter, dürfen nur mit Leitungs- bzw. Trinkwasser verwendet werden, das zumindest den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und anzuwendenden Normen über die Trinkwasserqualität entspricht. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Anwendungsvoraussetzung sicherzustellen und zu gewährleisten. Der Kunde verpflichtet sich weiters die Vertragsprodukte der Verkäuferin laufend auf ihre Funktionalität hin zu überprüfen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, sodass einerseits die Einhaltung einer zumindest den in Betracht kommenden gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen über die Trinkwasserqualität entsprechenden Qualität des ausgeschenkten Wassers gewährleistet ist und anderseits die von der Verkäuferin vorgegebenen Betriebs-, Instandhaltungs- und Wartungsvorgaben eingehalten werden. Das mit den Filtern der Verkäuferin aufbereitete Wasser (das „Wellwasser®“), darf ausschließlich unter der Marke „Wellwasser®“ verkauft bzw. ausgeschenkt und in Wellwasser-Karaffen und -Gläsern serviert werden.
Das Wellwasser-Berechtigungszertifikat hat der Kunde in seinen Geschäftsräumlichkeiten für jedermann gut sicht- und lesbar anzubringen. Die Wortbildmarke „Wellwasser®“ muss im Getränkeangebot des Kunden gut lesbar und vordergründig gegenüber anderen Wassermarken angebracht sein.
Erwirbt der Kunde von der Verkäuferin ein Lizenz-Package, so erwirbt er nicht exklusive Nutzungsrechte an Markenrechten der Verkäuferin. Die Verkäuferin räumt dem Kunden damit das Recht ein, die Marke während aufrechter Vertragsdauer nicht-exklusiv zur Vermarktung und zum Vertrieb ausschließlich von „Wellwasser®“ nach den jeweiligen Weisungen der Verkäuferin zu nutzen, wobei sich die Verkäuferin die jederzeitige Weiterentwicklung oder Abänderung der Marke vorbehält. Der Kunde wird im Rahmen der Verwendung der Marke die Sorgfalt eines ordentlichen auf die Reputation der Marke bedachten Kaufmannes einhalten, widrigenfalls sich die Verkäuferin das Recht vorbehält, dem Kunden die Nutzung der Marke zu untersagen. Die Verkäuferin übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewähr für den nachhaltigen Rechtsbestand der Marke oder dafür, dass die Marke im Rechtsverkehr nachhaltig Verwendung finden kann, und auch nicht dafür, dass durch die Verwendung und Nutzung der Marke in keine Rechte Dritter eingegriffen wird.
Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin. Die Verkäuferin liefert nur gegen Vorauskasse und hat Waren binnen 14 Tagen nach Eingang des vollständigen Kaufpreises zu versenden. Die Verkäuferin übernimmt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Kunden den Transport der Ware. Der Gefahrenübergang findet mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder, wenn sich der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin verzögert, mit Meldung der Versandbereitschaft statt. Aufgrund verspäteter Lieferung steht dem Kunden weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch ein Recht auf Schadenersatz zu. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, unter Verrechnung einer Stornogebühr in Höhe von 30% vom Auftragswert vom Vertrag zurückzutreten. Die Kosten aus Verzögerungen, wie Kosten des Weitertransportes, der Einlagerung usw. trägt der Kunde.
Die von der Verkäuferin vorgegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (Ust.), Versandspesen, Versicherungsaufwand etc. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zu erfolgen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verrechnet. Der Anspruch auf Ersatz höherer Zinsen wird dadurch nicht berührt. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, der Verkäuferin entstehende Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, insbesondere die Kosten eines eingeschalteten Inkassoinstitutes sowie bei selbst betriebenen Mahnläufen EUR 10,00 pro erfolgter Mahnung. Eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Ansprüche der Verkäuferin mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
Gelieferte Waren sind vom Kunden unmittelbar nach Anlieferung zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware unter detaillierter Anführung von Art und Umfang des Mangels bekanntzugeben. Erfolgt keine dementsprechende, fristgerechte Mängelrüge, sind Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens binnen 5 Tagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern hat der Verkäuferin zuvor Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch zu geben. Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Verkäuferin bestehen in jedem Fall nur dann, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Auch nach vollständiger Bezahlung der Ware sind die Weitergabe und insbesondere der Weiterverkauf von Waren der Verkäuferin durch den Kunden ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Verkäuferin ausnahmslos unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Weitergabe von Nutzungsrechten an Markenrechten der Verkäuferin ohne Zustimmung der Verkäuferin. Für den Fall, dass der Kunde Nutzungsrechte oder Waren der Verkäuferin weitergeben bzw. weiterverkaufen will, hat er sich unter Bekanntgabe des Übernehmers an die Verkäuferin mit dem Ersuchen um Erteilung der Zustimmung zu wenden.
Die Vertragssprache ist deutsch. Rechtsgeschäftliche und sons-tige Erklärungen haben in der gesamten Geschäftsbeziehung ausschließlich in der deutschen Sprache zu erfolgen.
Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus der Geschäftsbe-ziehung zwischen der Verkäuferin und dem Kunden entstehen, wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck als Gerichtsstand vereinbart.
Alle von der Verkäuferin abgeschlossenen Kaufverträge unter-liegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der nationalen Verweisungsnormen und des Kaufrechtes der Vereinten Nationen (insb. UNCITRAL/CISG).
Als Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus einem Vertrag zwi-schen Verkäuferin und Kunden wird Innsbruck vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so wird die Wirksamkeit der ande-ren Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Re-gelung gilt also durch eine solche Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.